Schmuck und Wertsachen

Schmuck und Wertsachen

 

Die Presse rät zur lückenlosen Dokumentation von Schmuck und Wertsachen für den Fall der Fälle

Wien. Es ist ein beklemmendes Gefühl. Man kommt abends nach Hause, will die Tür aufsperren und merkt: Hier hat sich bereits jemand anderer Zutritt verschafft. Der Gang in die Wohnung offenbart dann das Schlimmste: Alle Wertsachen sind verschwunden – und die Wohnung total verwüstet.

Einbrüche sind in Österreich längst keine Seltenheit mehr. Im vergangenen Jahr kam es in knapp 15.500 Fällen zu Anzeigen. Die Statistik zeigt allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit, eines Tages betroffen zu sein, geringer wird. Denn die Zahl der Einbrüche ist seit 2009 im Sinken begriffen.

Versicherungen können zwar nicht verhindern, dass Fremde unerlaubt die eigenen vier Wände betreten. Aber sie können im Nachhinein dafür sorgen, dass sich der finanzielle Schaden in Grenzen hält. In Österreich hat nahezu jeder Mieter oder Eigentümer eine Haushaltsversicherung. Diese zahlt in vielen Fällen nicht nur bei Wasser-, Feuer- oder Sturmschäden, sondern kommt grundsätzlich auch für Schäden durch Einbruchdiebstähle auf.

Ein solcher liegt dann vor, wenn jemand unerlaubt in eine Wohnung eindringt. Sind die Einbruchsspuren polizeilich nachweisbar, wird die Versicherung das Delikt auch als solches anerkennen. Wer aber das Versperren seiner Wohnungstür vergisst – oder einfach unterlässt – wird wohl oder übel leer ausgehen. Ebenso wie jene, die bei Verlassen der Wohnung nicht darauf achten, ihre Fenster zu verschließen (etwa im Erdgeschoss).

Wie bei allen Versicherungsprodukten gibt es auch bei Haushaltsversicherungen gravierende Deckungsunterschiede. Denn in der Regel wird eine Haushaltsversicherung auf Quadratmeterbasis berechnet. Die Höchstentschädigungsgrenzen hängen demnach von der Größe der Wohnung ab. Aber auch die angegebene Ausstattung (etwa einfach oder exklusiv) spielt eine Rolle. Und: Nicht bei jeder Versicherung ist alles versichert.

 

Dokumentation ist die halbe Miete

In einem sind sich die meisten Anbieter aber einig: Wird Schmuck und Bargeld gestohlen, ist das gedeckt. Aber nur bis zu einem gewissen Betrag, der variieren kann.

Zunächst macht es einen Unterschied, ob etwa Schmuck, Edelsteine oder Bargeld herumliegen dürfen, oder ob sie sich in geschlossenen Behältnissen oder unter festem Verschluss (Safe) befinden müssen. Herumliegendes Bargeld wird beispielsweise zu einem niedrigeren Betrag versichert als Geld, das in Möbeln aufbewahrt wird. Bei Schmuck oder Münzsammlungen ist das ebenso der Fall.

Je besser Kunden ihre Wertsachen im Vorfeld dokumentieren, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Versicherung im Schadensfall über Kreuz zu liegen. Wer mangels Fotos oder Rechnungen Probleme hat, sein Inventar nachzuweisen, muss aber nicht zwingend um Ersatz fürchten, denn: „Im Prinzip geht es darum, der Versicherung glaubhaft zu machen, welche Produkte man in der Wohnung gehabt hat“, sagt Wolfgang Reisinger, Leiter der Abteilung Spezialschaden bei der Wiener Städtischen.

 

Lügen haben kurze Beine

Bewahrt jemand beispielsweise 2000 Euro auf, wird er, sofern es sich nicht um Schwarzgeld handelt, nachvollziehbar machen können, woher der Betrag stammt. Hat jemand im Laufe der Jahre Geld von Verwandten zusammengetragen, werden diese das bestätigen können.

Aber: „Wenn ein Dauerarbeitsloser mit Mindesteinkommen behauptet, er habe 5000 Euro und zahlreiche Wertsachen unter der Matratze gebunkert, dann wird es wohl schwierig werden“, sagt Versicherungsmakler Rudolf Mittendorfer. Wenngleich auch so etwas nicht unmöglich scheint.

Wenig ratsam ist es jedenfalls, seine Versicherung anzulügen, sagt Mittendorfer. Denn manchmal werden Einbrecher auch gefasst. Dann lässt sich mitunter feststellen, was sie wirklich entwendet haben. Stimmt das dann nicht mit den Angaben des Kunden überein, könnte die Versicherung gegen diesen Anzeige erstatten.

Bei Bargeld wird der Nennwert ersetzt, bei Schmuck ist die Einschätzung schwieriger. Denn wer es verabsäumt hat, seine Wertsachen zu dokumentieren, oder Rechnungen aufzubewahren, wird beschreiben müssen, wie Ketten, Ringe oder Armbänder ausgesehen haben. Anhand dessen kann ein Sachverständiger eine Schätzung vornehmen, erklärt Robert Wasner, Vorstandsmitglied der Uniqa. Doch welche Summen werden rückerstattet? Das hängt vom Anbieter ab. Entweder ersetzten sie den Verkehrs-, den Zeit- oder den Neuwert der Ware.

Der Zeitwert ist jener Wert, der einem Gegenstand am Tag des Schadens – nach Abzug von Alter und Abnutzung – zugeschrieben wird. Wer den Neuwert ersetzt haben will, muss einen gleichartigen Gegenstand kaufen. Aber es gibt auch Klauseln, die Folgendes besagen: Liegt der Zeitwert unter 40 Prozent des Neuwertes, wird der Zeitwert ersetzt.Wem die Versicherung partout nicht glaubt, der kann zu Gericht gehen. Laut Josef Graf, Vorstand der EFM-Versicherungsmakler, gibt es sogar Rechtsschutzversicherungen, die eine Klage gegen die eigene Versicherung zulassen.

Was Sie beachten sollten bei… Einbrüchen

 

Tipp 1

Dokumentation. Mantraartig betonen Versicherungsexperten, man solle die in seiner Wohnung aufbewahrten Wertgegenstände dokumentieren. Dieser Aufforderung kommen wohl aber nicht alle Haushalte nach. Am besten wäre es jedoch, eine Inventarliste zu schreiben, Rechnungen aufzuheben und Schmuckstücke oder andere Wertgegenstände zu fotografieren. Seine Aufzeichnungen sollte man vor Zugriffen schützen.

Tipp 2

Schutz. Wer teure Wertsachen vor Diebstahl schützen will, sollte sich die Anschaffung eines Tresors überlegen. Denn lagern Wertgegenstände in einem Safe, steigen auch die Versicherungssummen. Die Tresore werden dabei nach den Sicherheitsklassen EN 0 bis EN 4 unterteilt. Während sich deutsche Versicherer hier auf gemeinsame Höchstgrenzen einigen konnten, ist das in Österreich nicht der Fall. Jede Assekuranz legt ihre eigenen Summen fest.

Tipp 3

Wahrheit. Wer es verabsäumt hat, seine Wertgegenstände zu dokumentieren, könnte verleitet sein, der Versicherung mehr angeblich abhandengekommene Gegenstände unterzujubeln, als man tatsächlich besessen hat. Ratsam ist das allerdings nicht. Denn im schlimmsten Fall kann die Versicherung dies zur Anzeige bringen. Im Wesentlichen geht es darum, der Assekuranz seinen Verlust glaubhaft zu machen.

Tipp 4

Schließen. Unachtsamkeit wird oft nicht nur von Einbrechern „bestraft“, sondern im schlechtesten Fall auch vom Versicherer. Denn wer beim Verlassen der Wohnung vergessen hat, seine Tür zu verschließen, hat den doppelten Schaden. In diesem Fall wird die Versicherung nämlich nicht zahlen – auch wenn der Versicherte sein Wohnhaus bloß für eine halbe Stunde verlassen hat. Je nach Stockwerk müssen auch Fenster geschlossen werden.

Nicole Stern

Die Presse

Das Bundeskriminalamt rät ebenfalls dazu Wertgegenstände dokumentarisch festzuhalten und zu fotografieren:

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Für die Betroffenen wiegen die Verletzung der Privatsphäre und damit der Verlust des Sicherheitsgefühles oft schwerer als der materielle Schaden.

Die nachfolgenden Tipps sollen aufzeigen, wie man sich und sein Eigentum wirksamer gegen Einbrecher schützen kann. Dabei ist das richtige Verhalten genauso wichtig wie sinnvolle technische Einbruchsicherungen am Haus. Zwischen einzelnen Sicherungsmaßnahmen gibt es keine genaue Grenze. Mechanische und elektronische Sicherungsmaßnahmen müssen sich ergänzen.

Bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist das Verhalten des einzelnen Menschen wichtig.

Allgemeine Maßnahmen

  • Legen Sie ein Eigentums- bzw. Inventarverzeichnis an (bietet sich vor allem bei Umzug / Neubau an, hilfreich bei der Fahndung)
  • Schmuck- und Kunstgegenstände fotografieren
  • Gerätenummern Ihrer wertvollen Gegenstände notieren und fotografieren
  • Hausschlüssel vor einer längeren Abwesenheit in ein Schlüsseldepot geben oder einer Vertrauensperson übergeben
  • Mieten Sie bei längerer Abwesenheit Bankschließfächer
  • Sparbuch und Losungswort getrennt aufbewahren
  • In den Abendstunden Zeitschaltuhren verwenden
  • Terrassentüren durch einbruchshemmende Rollbalken oder Scherengitter sichern
  • Lassen Sie eine möglichst lückenlose Außenbeleuchtung installieren
  • Bewegungsmelder anbringen
  • Kellerabgänge beleuchten
  • Außensteckdosen sollten von innen abschaltbar sein, um Einbrechern nicht die Möglichkeit zur Stromabnahme (Anschluss einer Bohrmaschine) zu geben.
  • Nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen lassen
  • Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit. Während des Urlaubes oder sonstiger Abwesenheit sollten die Briefkästen geleert und Werbematerial beseitigt werden. Das Haus sollte keinen unbewohnten Eindruck machen. Die Nachbarschaftshilfe ist hier besonders wichtig.
  • Vergessen Sie nicht, Fenster, Terrassentüre und Balkontüre zu schließen
  • Vergewissern Sie sich beim Weggehen vielleicht noch ein zweites Mal, ob Ihr Schloss versperrt ist
  • Keine Wohnungsschlüssel unter Fußabstreifer und Blumentöpfen verstecken
  • Vermeiden Sie unübersichtliche Bepflanzung direkt am Haus
  • Räumen Sie weg, was Einbrechern nützen könnte (Leitern, Kisten usw.)
  • Im Winter für Schneeräumung sorgen
  • Nur unterirdische Telefonleitungen sind sicher
Kriminalprävention

Bundeskriminalamt

Günther Nussbaums „Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau“  rät in seinem Ratgeber ebenfalls dazu Fotos von Wertgegenständen zu haben.

 

Meldung an Ihre Versicherung

Nach dem Sie Bilder von Ihrer Wohnung gemacht haben, können Sie mit den Aufräumarbeiten und der Reinigung beginnen.  Im Zuge dieser Arbeiten, werden Sie feststellen,  dass  auch  bei  Ihnen  einige Gegenstände  abhanden gekommen  sind. Erstellen Sie eine Liste, welche in Schmuck, Münzen, Gegenstände und Bargeld unterteilt ist. Führen Sie auch Positionsnummern an. Einkaufspreise, bzw. heutige Wiederbeschaffungspreise  werden  ebenfalls benötigt.  Für jeden  gestohlenen Gegenstand wird Ihre Versicherung Besitznachweise benötigen, sprich Rechnungen, Bilder, Zertifikate,…  Erst wenn Sie alle Unterlagen haben, übermitteln Sie diese Ihrer Versicherung. Sollte die Erstellung der oa Unterlagen länger als 5 Tage benötigen, so machen Sie Ihre Versicherung vorab auf den Schadensfall „Einbruch“ aufmerksam und teilen mit, dass die fehlenden Unterlagen folgen.

Christian Bäunard

Bauherrenhilfe.org

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